الإفتاء

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Was ist zu tun, wenn der Mutawalli einer Moschee nachlässig oder unredlich ist?

Frage

Wenn die Mutawallis und Verwalter einer Moschee bei der Verwaltung der Moschee Nachlässigkeit und Unredlichkeit zeigen, keine Rechenschaft über Einnahmen und Ausgaben offenlegen und durch ihre Nachlässigkeit Störungen in der Verwaltung der Moschee entstehen, irgendein Teil der Moschee Schaden nimmt oder irgendein Teil der Moschee von einem Nichtmuslim in Besitz genommen wird und die Würde und Erhabenheit der Moschee nicht gewahrt bleiben – haben solche Verwalter nach der Scharia das Recht, in ihrem Amt zu bleiben?

Antwort

[ar]قال في الإسعاف: ولا يولى إلا أمين قادر بنفسه أو بنائبه، لأن الولاية مقيدة بشرط النظر، وليس من النظر تولية الخائن، لأنه يخل بالمقصود، وكذا تولية العاجز، لأن المقصود لا يحصل به (إلى قوله) والظاهر أنها شرائط الأولوية لا شرائط الصحة، وأن الناظر إذا فسق استحق العزل ولا ينزل، كالقاضي إذا فسق لا ينعزل على الصحيح المفتى به[/ar] „In ‚al-Isʿaf‘ heißt es: ‚Als Verwalter wird nur ein…

Quelle: Fatawa Mahmudiyya

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