Das Recht der Nachkommen des Stifters, sich in die Verwaltung einzumischen
Frage
Was sagen die Gelehrten der Religion zu folgender Frage (Masʾala)? Ein Mann gründete aus religiösem Eifer und Glaubenskraft in seinem Haus eine religiöse Madrasa, bemühte sich stets um die Entwicklung dieser Madrasa und beaufsichtigte sie. Er bildete auch ein Komitee aus einigen frommen und angesehenen Männern der Stadt, das Ratschläge zur Verwaltung der Madrasa und zu ihrer Entwicklung geben sollte.
Antwort
Im vorliegenden Fall sind die jetzigen Mitglieder vom verstorbenen ursprünglichen Mutawalli eingesetzt worden, und der ursprüngliche Mutawalli hatte das Recht, zum Mutawalli einzusetzen, wen er wollte (wie es ausdrücklich im „Alamgiri“, Bd. 2, S. 999 heißt)
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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