Wer hat das Recht, den Muezzin und den Imam einzusetzen?
Frage
Frage: (1) In der „al-Hidaya“, in der ersten Hälfte, im „Buch der Stiftung“ steht geschrieben: [ar]ولنا أن المتولي إنما يستفيد الولاية من جهته بشرطه، فيستحيل أن لا يكون له الولاية وغيره يستفيد الولاية منه، ولأنه أقرب الناس إلى هذا الوقف فيكون أولى لولايته، كمن اتخذ مسجداً يكون أولى بعمارته ونصب المؤذن فيه، فيكون أولى بعمارته…
Antwort
Zu einigen Punkten Ihrer Übersetzung und Erläuterung lege ich Ihnen, nummeriert, einiges zur Erwägung vor. (1) Die Worte „(oder von sich selbst aus)“ – aus welchem Wort ist das abgeleitet? Das heißt, woher kam im Pronomen von „من جهة“ diese Möglichkeit auf? Im Originaltext ist das nicht vorhanden. (2) Die Worte „(und das Volk ebenfalls einen Frommeren wünscht)
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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