الإفتاء

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Die Absicht, beim Qurbani das Fleisch zu verkaufen

Frage

Sieben Personen kauften gemeinsam ein Tier, dann stellte sich heraus, dass einer von ihnen die Absicht hat, das Fleisch zu verkaufen, und nicht die Absicht eines Qurbani: Er betreibt den Fleischverkauf als Beruf. Wird dies dem Qurbani der übrigen nicht irgendeinen Schaden zufügen?

Antwort

Ein anderer Opfernder soll seinen Anteil kaufen, und danach soll das Qurbani dargebracht werden; andernfalls wird das Qurbani aller verdorben sein – bei niemandem wird es gültig sein („Shami“, Bd. 5, S. 208).

Quelle: Fatawa Mahmudiyya

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