Urteil über die Scheidung beim Nennen der Frau „Mutter“
Frage
(1) Ein Mann sagte im Zorn zu seiner Frau: „Geh aus unserem Haus, du bist unsere Mutter und wir sind deine Kinder; wenn du nicht aus unserem Haus gehst, werden wir dich schlagen.“ Die Frau ging aus Angst in ein anderes Haus und versteckte sich dort; als der Zorn dann verraucht war, kam sie zurück. Ist diese Frau nun für diesen Mann erlaubt oder nicht erlaubt? Zumal einige Leute diese ganze Beschimpfung gehört haben. (2)
Antwort
„Geh aus unserem Haus“: Wenn er mit diesen Worten die Absicht (Nija) der Scheidung hatte, dann ist eine endgültige (bā'in) Scheidung eingetreten; wenn er keine Absicht hatte, ist keine Scheidung eingetreten. „Du bist unsere Mutter“: Durch diese Worte ist keine Scheidung eingetreten. Im Fall einer endgültigen (bā'in)
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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