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Die Bindung des Talaq an das Herumstreunen

Frage

Frage: Einzelheiten zur Verpflichtungserklärung. Hafiz Abd al-Wahhab erklärt, dass Barkhurdar eines Tages mit einigen Süßigkeiten und Kleidung für seine Frau in mein Haus kam, als meine Frau (nach der Hochzeit) fortgezogen war und in ihr Elternhaus gekommen war. Und sie sagen außerdem, dass Barkhurdar, das heißt der Mann meiner Tochter, eines Tages mit einem Messer kam, um meinen ältesten Sohn Barkatullah zu schlagen.

Antwort

Seiner Frau Süßigkeiten und Kleidung zu bringen, ist nach der Scharia weder ein Makel noch Herumstreunen; allein deswegen tritt der Talaq nicht ein – es ist kein Verstoß gegen die Verpflichtungserklärung. Wenn er seiner Frau aber irgendein Leid zugefügt hat, so wird nach einem Nachweis nach der Scharia darüber ein Urteil ergehen.

Quelle: Fatawa Mahmudiyya

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