Entfernung von Unreinheit mit gebrauchtem Wasser (Ma' Mustaʿmal)
Frage
In manchen Büchern des Fiqh steht geschrieben, dass die Entfernung der tatsächlichen Unreinheit (Nadschasa haqiqiyya) mit gebrauchtem Wasser (Ma' Mustaʿmal) erlaubt ist. Wie ist das möglich, wenn nach der Meinung, auf der die Fatwa beruht (Muftā bihi), gebrauchtes Wasser rein, aber nicht reinigend ist (Tahir ghair Mutahhir)? Und aufgrund welchen Beleges wurde [dies] auf die tatsächliche Unreinheit beschränkt? Können etwa beide Arten der tatsächlichen Unreinheit – die sichtbare (Marʾiyya)
Antwort
Antwort (1) [ar]وحكمه أنه ليس بطهور لحدث، بل لخبث على الراجح المعتمد[/ar] „Sein (des gebrauchten Wassers) Rechtsurteil: Es ist nicht reinigend (Tahur) von Hadath, sondern [reinigend] von Khabath (Unreinheit) – nach der vorzuziehenden, anerkannten Meinung“ („ad-Durr al-Mukhtar“). [ar]قوله: ليس بطهور، أي: ليس بمطهّر.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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