Zuwendung zur Qibla bei der Istindscha und bei der Ganzkörperwaschung
Frage
Wenn in der Moschee ein Waschraum oder ein Ort für die Istindscha (Reinigung nach der Notdurft) so gebaut wurde, dass man, wenn man zum Waschen oder zur Istindscha geht, in Richtung der Qibla sitzen muss und, wenn man anders steht oder sitzt, das Gesicht zur Qibla gewandt ist – ist das richtig? Wenn es nicht richtig ist, wie lautet dann das Urteil dazu? Bitte schreiben Sie ausführlich. Wenn solche Waschräume bereits gebaut sind, was ist mit ihnen zu tun?
Antwort
Sich zur Istindscha mit dem Gesicht zur Qibla zu setzen oder bei der Ganzkörperwaschung (Ghusl) der Qibla zugewandt zu sein, ist gegen den Adab (das gebührende Benehmen). Daher soll man entweder die Ausrichtung dieser Waschräume ändern; und wenn das schwierig ist, so sollen die Menschen bei der Istindscha und bei der Ganzkörperwaschung – kurz: im entblößten Zustand – nicht der…
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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