Das Urteil über das Wasser, wenn unreine Zuckerrohrstücke in den Brunnen geworfen werden
Frage
In einer Ecke der Freitagsmoschee (Dschami') gibt es einen Brunnen; aus diesem Brunnen schöpfen, wenn nötig, Hindus und Muslime Wasser. Die Brunneneinfassung erhebt sich einen Gaz (Längenmaß, etwa ein Yard, ≈ 0,9 m) über die Erdoberfläche. Am Brunnen gehen Kinder von Hindus und Muslimen vorbei, und unreine Zuckerrohrstücke von der Straße – die der Straßenkehrer beim Reinigen des Abwassergrabens beiseite legt – werfen sie in eben diesen Brunnen. Für die Betenden der Moschee wird Wasser aus diesem Brunnen genommen.
Antwort
Wenn feststeht, dass irgendein unreiner Gegenstand in den Brunnen gefallen ist, wird der Brunnen unrein. Man soll einen Schutz einrichten – durch Erhöhung der Einfassung oder auf eine andere angemessene Weise. Nur wegen eines Verdachts wird man den Brunnen nicht unrein nennen.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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