Ein Kind ist in den Brunnen gefallen, und an ihm war keine Unreinheit
Frage
In einen Brunnen ist ein minderjähriges, [aber] verständiges Kind gefallen und lebend herausgekommen. Es trug Kleidung am Körper; es verrichtet das Gebet nicht und reinigt sich bei der Istindscha (Reinigung nach der Notdurft) nicht richtig. Wie lautet das Urteil über den Brunnen?
Antwort
Wenn ein minderjähriger, aber verständiger Junge in den Brunnen gefallen und lebend herausgekommen ist und an seiner Kleidung und seinem Körper keine Unreinheit war, so ist der Brunnen nicht unrein geworden. Dennoch sollen aus Vorsicht vierzig bis fünfzig Eimer Wasser herausgeschöpft werden, damit bei den Leuten kein Zweifel (Wahm) aufkommt.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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