Aus dem Brunnen wurde ein Schuh geborgen: Wie lautet das Urteil über sein Wasser?
Frage
Bei einer Moschee gibt es einen Brunnen. Der Schlamm daraus wurde nach sechs bis sieben Jahren entfernt – in diesem Jahr ist der Brunnen ganz ausgetrocknet. In der Zwischenzeit aber, als er von Zeit zu Zeit unrein wurde, schöpfte man sein Wasser heraus. [Jetzt] kam aus ihm ein völlig vermoderter Schuh zum Vorschein – zwei bis drei Stücke. Ist nach dem edlen Recht (Scharia) irgendein Mangel in den Gebeten entstanden, die verrichtet wurden? Und gibt es kein Urteil über eine Unreinheit der Moschee o. Ä.?
Antwort
Wenn der Schuh unrein war, dann ist auch der Brunnen durch ihn unrein geworden, und der Brunnen gilt als unrein ab genau dem Zeitpunkt, zu dem der Schuh im Brunnen gesehen wurde; die Gebete, das Wudu und der Ghusl, [die] davor [verrichtet wurden], müssen nicht wiederholt werden. Auch der Krug der Moschee o. Ä. ist keineswegs unrein.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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