Das Schlachten eines Tieres durch zwei Personen
Frage
Frage: Können zwei Personen ein Tier schlachten? Das heißt, eine Person schlachtet zur Hälfte und lässt ab, und den Rest schlachtet eine andere Person. Ist ein solcher Fall nach der Scharia zulässig?
Antwort
Wenn zwei Personen ein Tier gemeinsam geschlachtet haben, oder ein Teil von einer Person geschlachtet wurde und dann den Rest die andere Person geschlachtet hat, und beide „Bismillah“ gesprochen haben, dann ist das Schlachten gültig.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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