Das Sprechen von „Bismillah wa-llahu akbar“ beim Qurbani
Frage
Frage: Ein Mann sagt, man müsse beim Qurbani (Opfer) „Bismillah wa-llahu akbar“ sagen, und wenn jemand beim Qurbani das „wa“ (die Konjunktion „und“) nicht gesprochen hat, dann sei das Qurbani nicht zustande gekommen, ja sogar das Schlachten sei Haram geworden. Ist das richtig?
Antwort
Beim Schlachten soll man „Bismillah, Allahu akbar“ oder „Bismillah wa-llahu akbar“ sagen – in beiden Fällen ist alles in Ordnung, und das Qurbani ist ebenfalls gültig. So steht es in „Radd al-Muhtar“, Bd. 5.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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