Ist der Takbir für jeden Beteiligten am Qurbani Wadschib?
Frage
Frage: In „al-Dschauhara an-Naira“ und „Ma la budda minhu“ („Unentbehrliches“) schreibt Qadi Sanaullah Panipati ﵀, dass beim Qurbani alle Helfer, die daran beteiligt sind, gleichzeitig den Takbir sprechen müssen (Wadschib); wenn auch nur einer ihn unterlässt – beim Festhalten des Tieres –, dann werde das Qurbani Haram. Ist diese Meinung diejenige, nach der die Fatwa erteilt wird (Muftabihi), und wie lautet die Regelung, wenn es so gemacht wurde?
Antwort
Die Rechtsfrage verhält sich so: Das Sprechen von „Bismillah“ ist für den Schlachtenden Wadschib, und ebenso ist es Wadschib für den Gehilfen des Schlachtenden; Gehilfe des Schlachtenden im eigentlichen Sinn ist aber nur, wer beim Führen des Messers hilft.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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