Schlachten vom Halsansatz her
Frage
Frage: Zaid erlegte bei der Jagd einen Hirsch und schlachtete ihn aus Gründen der Zweckmäßigkeit nicht an der Kehle, sondern im letzten Teil des Halses, der zur Brust und zu den Vorderbeinen (hin liegt); dabei wurden alle Bedingungen des Schlachtens ordnungsgemäß eingehalten. Ist dieses Tier nach der Scharia erlaubt oder verboten?
Antwort
Es gibt vier Gefäße beim Schlachten: die Luftröhre (Hulqum), die Speiseröhre (Mari’) und die beiden Drosselvenen (Wadschan). Wenn bei einem solchen Schlachten alle vier Gefäße durchtrennt sind, dann ist das Schlachten gültig, wie aus „al-Dschamiʿ as-Saghir“, „al-Fatawa al-Bazzaziyya“, „Schami“ und anderen hervorgeht.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
Vorschau. Der vollständige Text öffnet sich bei aktiviertem JavaScript.