الإفتاء

Enter a topic or fatwa name

Welchen Namen Allahs man beim Schlachten ausspricht

Frage

Wie verhält es sich, wenn man beim Schlachten statt „Bismillah, Allahu akbar“ „Bismillahi r-Rahmani r-Rahim“ sagt? Und wird das Tier durch die Worte „ar-Rahman“ und „ar-Rahim“ nicht Haram oder Makruh? Teilt die Regelung der Scharia mit. [ar]وَلَا تَأْكُلُوا۟ مِمَّا لَمْ يُذْكَرِ ٱسْمُ ٱللَّهِ عَلَيْهِ… الآية[/ar] „Und esst nicht von dem, worüber der Name Allahs nicht ausgesprochen wurde …“ (Sure Al-Anʿam, 6:121). Überall im Abschnitt „Kitab as-Said wa-dh-Dhaba’ih“ (Buch über Jagd und Schlachten)

Antwort

Mit welchem Namen des reinen Allah man auch schlachtet, das geschlachtete Tier ist in Ordnung (erlaubt): [ar]والشرط في التسمية هو الذكر الخالص عن شوب الدعاء وغيره، فلا يحل بقوله: اللهم اغفر لي؛ لأنه دعاء وسؤال، بخلاف: الحمد لله، أو سبحان الله، مريدًا به التسمية، فإنه يحل[/ar] „Die Bedingung bei der Tasmiya (dem Aussprechen des Namens Allahs)

Quelle: Fatawa Mahmudiyya

Vorschau. Der vollständige Text öffnet sich bei aktiviertem JavaScript.

Themen

Mehr in diesem Kapitel

Sprachen: English · Русский · العربية · Bosanski · Türkçe · Deutsch · বাংলা · اردو