Bricht die Selbstbefriedigung das Fasten und macht sie die Ganzkörperwaschung zur Pflicht
Frage
Es wurde Selbstbefriedigung vorgenommen, und die Samenflüssigkeit ist nicht auf die Kleidung o. Ä. gelangt. Genügt in diesem Fall nur das Waschen der Geschlechtsteile, oder ist die Ganzkörperwaschung (Ghusl) Pflicht (Wadschib)? Und bricht dies das Fasten oder nicht?
Antwort
Tritt keine Samenflüssigkeit (Mani) aus, ist das Fasten nicht gebrochen. Tritt Präejakulat (Madhi) aus, genügt es, das Glied zu waschen und die Wudu zu vollziehen: Ghusl ist nicht Pflicht, das Fasten nicht gebrochen. Tritt aber Samenflüssigkeit aus, ist das Fasten gebrochen, und Ghusl ist Pflicht.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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