Die Injektion und das Einatmen von Luft durch den Mund mittels einer Pumpe während des Fastens
Frage
Wie ist es zu beurteilen, sich im Zustand des Pflichtfastens eine Injektion geben zu lassen, und dass ein Patient mit Atemleiden mithilfe einer Pumpe Luft in den Mund einatmet?
Antwort
Durch eine Injektion wird das Fasten nicht ungültig, es sei denn, das Medikament wird in die Magenhöhle gebracht. Auch durch das Eindringen von Luft in den Mund wird das Fasten nicht ungültig, selbst wenn sie mit einer Pumpe zugeführt wird – unter der Bedingung, dass dabei kein anderer Stoff beteiligt ist.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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