Der feuchte Traum bricht das Fasten nicht, der Geschlechtsverkehr hingegen schon
Frage
Wenn jemand fastet und im Schlaf ein Anlass zur Ganzkörperwaschung (Ghusl) eintritt, oder er wissentlich und absichtlich Verkehr hat – bleibt das Fasten dann bestehen oder nicht? Und wenn es bestehen bleibt, in welcher Weise?
Antwort
Durch den feuchten Traum (Ihtilam) wird das Fasten nicht ungültig. Durch absichtlichen Geschlechtsverkehr hingegen wird es ungültig, und es werden ihm die Pflichten der Kaffara (Sühne) und des Qada (Nachholens) auferlegt. Handelt es sich jedoch nicht um ein Ramadan-Fasten, so ist nur das Nachholen (Qada) verpflichtend, die Kaffara ist nicht verpflichtend.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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