Die Selbstbefriedigung bricht das Fasten
Frage
Ist die Gewohnheit der Selbstbefriedigung (Dschalq, „mit der Hand“) aus religiöser Sicht verwerflich oder nicht? Ganzkörperwaschung (Ghusl) und rituelle Waschung (Wudu) werden dadurch selbstverständlich zur Pflicht (Wadschib), aber welche Wirkung hat es auf das Fasten, wenn man fastet? Und ist der, der dies tut, ebenso sündhaft wie ein Ehebrecher bzw. Unzüchtiger?
Antwort
Aus religiöser Sicht ist es verwerflich – eine unerlaubte Sünde; dadurch wird das Fasten ungültig. Wer so etwas tut, verdient nicht die Strafe für Unzucht (Zina): Die Hadd-Strafe für Unzucht wird an ihm nicht vollstreckt.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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