Die Feststellung des Neumondes durch Radio, Telefon und Telegraf
Frage
Kann aufgrund einer Mitteilung über Radio, Telefon oder elektrischen Draht (Telegraf) ein Urteil über die Sichtung des Mondes oder darüber gefällt werden, ob der Mond der beiden Feste (ʿIdain) erschienen ist oder nicht – obwohl die Regierung selbst diese Erfindungen nicht in dem Maße für glaubwürdig hält, dass irgendein Gericht aufgrund ihrer Stimme in einer Sache ein Urteil fällen würde?
Antwort
Für den Mond der beiden Feste (ʿIdain) ist ein Zeugnis notwendig. Wenn zum Beispiel am 29. des gesegneten Ramadan der Horizont nicht klar ist, wird angeordnet, am folgenden Tag zu fasten und ihn als 30. Ramadan zu zählen, es sei denn, es wird ein Zeugnis über die Sichtung des Mondes erlangt und dieses Zeugnis ist nach den schariatischen Grundsätzen annehmbar; dazu ist unter…
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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