الإفتاء

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Fest und Ramadan aufgrund einer Nachricht per Telegraf, Telefon und Ähnlichem

Frage

(1) Wenn in einer Stadt oder einem Land keine Sichtung des Neumondes (Ru'yat al-Hilal) des Ramadan und des Fastenbrechensfestes (ʿId al-Fitr) stattgefunden hat und aus einer anderen Stadt oder einem anderen Land nur per elektrischem Draht (Telegramm), Telegraf, Telefon, Radio und drahtloser Verbindung eine Nachricht eintrifft: Ist es dann nach der edlen Scharia gemäß der hanafitischen Rechtsschule für die Bewohner jener Stadt, in der der Neumond nicht gesehen wurde, notwendig und Wadschib, zu fasten oder fasten zu…

Antwort

(1) Die durch die genannten Geräte erhaltene Nachricht ist nach der Scharia als Zeugnis kein Beweis (Hudscha), weil es in Wirklichkeit schwierig ist, Kenntnis über die Eigenschaften zu erlangen, die bei einem Zeugen erforderlich sind: [ar]لأن النغمة تشبه النغمة، والخط يشبه الخط، والخاتم يشبه الخاتم.

Quelle: Fatawa Mahmudiyya

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