Das Urteil über eine Nachricht per Telefon
Frage
(1) Eine Nachricht per Telefon bringt, wenn sie von einer vertrauenswürdigen Person stammt, eine Annahme (Zann) hervor, und die überwiegende Annahme (Ghalabat az-Zann) ist ein Beweis (Hudscha) für das Handeln. Ist es also richtig, aufgrund einer Telefonnachricht zu fasten und das Fasten zu brechen, wenn sie von einem Gelehrten stammt, auf den man sich verlassen kann, oder nicht? (2) In den Büchern des Fiqh wird das Schreiben von Qadi an Qadi (Kitab al-Qadi ila l-Qadi)
Antwort
(1) Allein aufgrund einer Nachricht per Telefon zu fasten und das Fasten zu brechen, ist nicht richtig. (2) Das Schreiben von Qadi an Qadi hat die Scharia in Rechtsgeschäften und Zivilsachen (Muʿamalat) als Beweis anerkannt, nicht in allen Angelegenheiten, und auch das ist ein Beweis entgegen der Analogie (Qiyas).
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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