Wie erlischt der Aufenthaltsort (Watan Iqama)?
Frage
Genügt zum Erlöschen des Aufenthaltsortes (Watan Iqama) jede beliebige Reise, oder [ist] eine bestimmte Reise [nötig]? Ebenso: Genügt [das Betreten] irgendeiner ursprünglichen Heimat (Watan Asli), oder [ist] ein bestimmter Fall [nötig]? Wenn jemand seinen Besitz an seinem Aufenthaltsort zurücklässt und mit der Absicht zurückzukehren auf Reisen geht oder in die ursprüngliche Heimat fährt, bleibt der Aufenthaltsort dann bestehen oder erlischt er?
Antwort
Der Aufenthaltsort (Watan Iqama) erlischt durch eine islamrechtliche Reise; dafür ist es nicht notwendig, dass [der Mensch] aus dem Aufenthaltsort wegzieht und nie wieder die Absicht hat, dorthin zu kommen. [So auch dann,] wenn er von jenem Ort weggefahren ist und sein Besitz dort bleibt.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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