Die Gebetsverkürzung (Qasr) am Aufenthaltsort
Frage
Mein Verwandter, der verehrte Herr Sherwani, ist Vorsitzender des Verwaltungsrates. Seine altehrwürdige Heimat der Vorfahren, in der er nie gewohnt hat, liegt im Bezirk Aligarh [und] ist unbewohnt. Im Besitz der Fabrik befinden sich eine Villa in Allahabad, eine in Nainital und eine in Delhi. Die Familie wohnt in der Villa in Allahabad, und dem Anschein nach [ist] sein Wohnen unter Vertrauten. Ihm stehen oft Reisen bevor; an einem Ort bleibt er nur kurz.
Antwort
Wenn er aus seiner altehrwürdigen Heimat nicht endgültig fortgezogen ist, so ist gerade sie seine Heimat (Watan Asli): Wenn er dorthin kommt, wird er das vollständige Gebet verrichten, selbst wenn er [dort] nur einen Tag bleiben soll.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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