Wann gilt ein Mensch als Sahib at-Tartib?
Frage
Bei Zaid wurde nach Erreichen der Volljährigkeit das Gebet einer oder zweier Gebetszeiten versäumt – absichtlich oder unabsichtlich, aus Nachlässigkeit oder aus einem entschuldbaren Grund. Gilt er in diesem Zustand nach der Scharia als Sahib at-Tartib (jemand, der verpflichtet ist, die Reihenfolge einzuhalten), und sind die nachfolgenden Gebete gültig, solange er es nicht nachgeholt hat?
Antwort
Die Reihenfolge ist bei den fünf Fard-Gebeten und beim Witr verpflichtend (Lazim) und notwendig – sowohl bei Ada als auch bei Qada. Durch das Versäumen des Gebets einer oder zweier Gebetszeiten entfällt die Reihenfolge nicht.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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