Das gemeinschaftliche Nachholen der im Leben versäumten Gebete im Ramadan
Frage
Jemand holt am letzten Freitag des Ramadan in der Gemeinschaft (Dschamaʿa) die im ganzen Leben versäumten Gebete nach, indem er für jedes Gebet den Adhan ruft. Wenn jemand [es] nicht verrichtet, tadelt er ihn und erklärt ihn zu einem schweren Sünder. Wie lautet das Urteil hierzu?
Antwort
So zu handeln ist nicht erlaubt, es widerspricht den Beweisen der Scharia. Und den, der dies unterlässt, einen Sünder zu nennen, ist eine schwere Sünde.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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