Wiederholung des Gebets aufgrund der Vermutung, es sei ungültig geworden
Frage
Wenn ein Gemeinschaftsgebet in der Überzeugung wiederholt wurde, dass das Gebet beim ersten Mal nicht gültig war, und sich später herausstellt, dass das Gebet beim ersten Mal gültig war und es nicht angemessen war, es zu wiederholen – wie lautet die Regelung in einem solchen Fall? Besonders wenn dies im Fadschr- oder Asr-Gebet geschieht, nach dem es auch keine Zeit mehr für Nafl gibt.
Antwort
Wenn das Fadschr-Gebet aufgrund der Überzeugung wiederholt wurde, dass das Gebet nicht gültig war, in Wirklichkeit aber das Gebet gültig war, dann wurde das zum zweiten Mal verrichtete Gebet zu einem Nafl, und die Betenden haben nichts Makruh begangen. [ar]وَكُرِهَ نَفْلٌ قَصْدًا[/ar] „Und makruh ist ein Nafl, [das] absichtlich [verrichtet wird].
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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