الإفتاء

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Das Imamat dessen, der einen Schwangerschaftsabbruch herbeiführte

Frage

Ein Mann heiratete (Nikah) ein jungfräuliches Mädchen. Nach zwei Monaten fiel es auf; man ließ sie untersuchen, und es stellte sich heraus, dass die Ehefrau im fünften oder sechsten Monat durch Haram schwanger war. Da hielt er diese Schwangerschaft für etwas Widerwärtiges, ließ sie absichtlich abbrechen und schloss danach erneut – „umgekehrt“ (?) – den Ehevertrag. Ist das Gebet hinter ihm nun erlaubt oder nicht?

Antwort

Im geschilderten Fall war der Ehevertrag bereits gültig; nach dem Schwangerschaftsabbruch war es nicht nötig, ihn erneut zu schließen. Allerdings war es nicht richtig, vor der Geburt den Beischlaf zu vollziehen. Den Abbruch einer Schwangerschaft absichtlich herbeizuführen ist in einem solchen Fall eine schwere Sünde. Wenn er dies wissentlich getan hat, muss er bereuen.

Quelle: Fatawa Mahmudiyya

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