Das Imamat dessen, der schimpft
Frage
Wenn der Imam einer Moschee einen Maulana beschimpft, indem er ihn „unehelich Geborenen“ oder „Verzehrer von Verbotenem“ nennt oder sagt, er „schreie wie ein Esel“ und dergleichen – welche Art von Sünde kann den Imam dadurch treffen? Wie steht es um die Gebete, die er an allen Tagen nach diesem Schimpfen geleitet hat? Und kann in seinem Imamat ein Mangel entstehen oder nicht?
Antwort
Schon einen einfachen Muslim zu beschimpfen ist Fisq (Frevel): [ar]سِبَابُ الْمُسْلِمِ فُسُوقٌ[/ar] „Einen Muslim zu beschimpfen ist Frevel.“ Wenn er aber ohne Grund einen Religionsgelehrten beschimpft, droht Gefahr für seinen Glauben (Iman).
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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