Das Imamat dessen, der seinen Vater beschimpft und ihm zusetzt
Frage
Ein Mann setzt seinem alten Vater sehr zu, lässt ihn manchmal hungern, streitet mit ihm und hat den Vater einmal sogar betrogen. Der Vater verrichtet das Gebet nicht. Wie ist es zu beurteilen, einen solchen Mann zum Imam zu bestellen?
Antwort
Wenn der Vater arm und schwach ist und sich seinen Lebensunterhalt nicht verdienen kann, liegt sein Unterhalt (Nafaqa) beim Sohn. Auch wenn der Vater das Gebet nicht verrichtet und sündhaft ist, ist es dennoch Wadschib und verpflichtend, den Vater zu achten; ihn zu beschimpfen und ihm zuzusetzen ist haram.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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