Das Imamat dessen, der die Miete für die Wohnung nicht zahlt
Frage
Wie steht es um das Imamat eines Mannes, der weder das Haus räumt noch die Miete zahlt und dem Hausbesitzer Ärger bereitet?
Antwort
Das Haus nicht zu räumen und die Miete nicht zu zahlen ist Unrecht (Zulm) und widerrechtliche Aneignung (Ghasb). Einen solchen Mann zum Imam zu bestellen, ist Makruh tahrimi (stark verpönt), solange er nicht bereut und sich bessert.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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