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Reihen in den Bogenöffnungen der Moschee

Frage

Zaid besteht darauf, dass es, so wie es für den Imam Makruh ist, im Mihrab der Moschee und in den Bogenöffnungen der Moschee zu stehen, ebenso für den Muqtadi Makruh ist, in den Öffnungen der Moscheen zu stehen – obwohl in den Büchern des Fiqh: „Scharh al-Wiqaya“, „al-Hidaya“, „Alamgiri“, „ad-Durr al-Muhtar“, „Radd al-Muhtar“ und anderen Makruh Tanzihi nur für den Imam angegeben ist, für den Muqtadi aber keine Einschränkung besteht.

Antwort

Wenn Zaid nur den Beweis dafür benötigt, dass die Muqtadis bei Bedarf in den Öffnungen der Moscheen stehen, kleine Reihen von je fünf Personen bilden und das Gebet verrichten können, so gibt es dazu im „al-Mabsut“ von as-Sarakhsi eine Einzelbestimmung (Juzʾiyya)

Quelle: Fatawa Mahmudiyya

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