Das Handeln nach einem schwachen Hadith in Fragen der Vorzüge
Frage
Frage: Bei uns wurde im vergangenen Jahr das Fasten am fünfzehnten [Tag] des Schaʿban nicht eingehalten, und es wurde gesagt, dieses Fasten sei durch keinen authentischen (Sahih) Hadith belegt – stimmt das? Außerdem erklärt man dieses Fasten zur Bidʿa (verwerflichen Neuerung). Werden schwache (Daʿif-)Hadithe in Fragen der Fadaʾil (Vorzüge der Taten) berücksichtigt oder nicht?
Antwort
[ar]عَنْ عَلِيٍّ ﵁ قَالَ: قَالَ رَسُولُ اللَّهِ ﷺ: إِذَا كَانَتْ لَيْلَةُ النِّصْفِ مِنْ شَعْبَانَ فَقُومُوا لَيْلَهَا وَصُومُوا يَوْمَهَا، فَإِنَّ اللَّهَ تَعَالَى يَنْزِلُ فِيهَا لِغُرُوبِ الشَّمْسِ إِلَى السَّمَاءِ الدُّنْيَا فَيَقُولُ: أَلَا مِنْ مُسْتَغْفِرٍ فَأَغْفِرَ لَهُ؟ أَلَا مِنْ مُسْتَرْزِقٍ فَأَرْزُقَهُ؟ أَلَا مُبْتَلًى فَأُعَافِيَهُ؟ أَلَا كَذَا؟ أَلَا كَذَا؟
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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