Das Kennzeichen eines erfundenen (Mawduʿ-)Hadith
Frage
Frage: Es gibt einen Überlieferer (Rawi), über den so schwere Beanstandungen (Dscharh) ausgesprochen wurden wie „kana yakdhibu“ („er log“) und „kana yadaʿu l-hadith“ („er fälschte Hadithe“). Er überliefert einen Hadith, und kein anderer Überlieferer bestätigt ihn oder folgt ihm darin (Mutabaʿa). [Er] ist weder Thiqa (zuverlässig) noch Daʿif (schwach im gewöhnlichen Sinn). Kann man in einem solchen Fall diesen Hadith dieses Überlieferers als Mawduʿ (erfunden) oder dem Mawduʿ nahe – äußerst schwach (Schadid ad-daʿf)
Antwort
Den Zustand einer solchen Überlieferung hat Scheich al-Islam [Ibn Hadschar] folgendermaßen beschrieben: [ar]وَذَكَرَ شَيْخُ الْإِسْلَامِ لَهُ ثَلَاثَةَ شُرُوطٍ: أَحَدُهَا أَنْ يَكُونَ الضَّعْفُ غَيْرَ شَدِيدٍ، فَيَخْرُجُ مَنِ انْفَرَدَ مِنَ الْكَذَّابِينَ وَالْمُتَّهَمِينَ بِالْكَذِبِ وَمَنْ فَحُشَ غَلَطُهُ (نَقَلَ الْعَلَائِيُّ الِاتِّفَاقَ عَلَيْهِ)
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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