Die Bedingung für einen Beleg durch einen schwachen Hadith
Frage
Frage: Wenn in einem Hadith an zwei Stellen ein Bruch [der Überliefererkette] (Inqitaʿ) vorliegt – kann man ihn dann als Beleg (Istidlal) anführen und damit die Wünschenswertheit (Istihbab) oder Empfehlenswertheit (Nadb) irgendeiner Handlung beweisen? – wobei es für diesen Hadith, so schwach er auch ist, weder einen Schahid (bestätigende Überlieferung) noch einen Tabiʿ (begleitende Überlieferung) gibt.
Antwort
Der Überliefererkette nach ist eine solche Überlieferung Daʿif (schwach). Imam an-Nawawi schrieb in „at-Taqrib“: [ar]وَيَجُوزُ عِنْدَ أَهْلِ الْحَدِيثِ وَغَيْرِهِمُ التَّسَاهُلُ فِي الْأَسَانِيدِ، وَرِوَايَةُ مَا سِوَى الْمَوْضُوعِ مِنَ الضَّعِيفِ، وَالْعَمَلُ بِهِ مِنْ غَيْرِ بَيَانِ ضَعْفِهِ، فِي غَيْرِ صِفَاتِ اللَّهِ تَعَالَى وَالْأَحْكَامِ كَالْحَلَالِ وَالْحَرَامِ…
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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