الإفتاء

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Die Vorlage der Taten der Umma vor dem Propheten ﷺ

Frage

[ar]عُرِضَ أَعْمَالُ الْأُمَّةِ عَلَى النَّبِيِّ ﷺ يَوْمَ الْخَمِيسِ[/ar] Eine Überlieferung mit dieser Formulierung („Die Taten der Umma wurden dem Propheten ﷺ donnerstags vorgelegt“) ist nicht zu finden. Im „Mischkat“ und im „Mirqat“ und dergleichen [Büchern], im „Bab asch-Schahnaʾ“ (Kapitel über Feindschaft), gibt es zwar eine andere Überlieferung, aber an keiner anderen Stelle ist [gerade diese] bisher gefunden worden.

Antwort

[ar]عَنْ أَبِي هُرَيْرَةَ ﵁ قَالَ: قَالَ رَسُولُ اللَّهِ ﷺ: تُعْرَضُ الْأَعْمَالُ يَوْمَ الِاثْنَيْنِ وَالْخَمِيسِ، فَأُحِبُّ أَنْ يُعْرَضَ عَمَلِي وَأَنَا صَائِمٌ. رَوَاهُ التِّرْمِذِيُّ.[/ar] „Von Abu Huraira ﵁ wird überliefert: Der Gesandte Allahs ﷺ sagte: ‚Die Taten werden montags und donnerstags [Allah] vorgelegt, und ich liebe es, dass meine Tat vorgelegt wird, während…

Quelle: Fatawa Mahmudiyya

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