Wie der Ehemann den Mahr zahlt, wenn die Ehefrau ihn nicht annimmt
Frage
Frage: Seit eine gewisse Hinda die Scheidung (Talaq) erhalten hat, sind zwei Jahre vergangen. Die Schuld des Mahr (Brautgabe) nimmt sie weder an, noch lehnt sie sie mit klaren Worten ab, sondern sagt: „Das Meine werde ich im Jenseits nehmen.“ Zaid möchte sich noch zu Lebzeiten von der Mahr-Schuld befreien und bittet Hinda immer wieder inständig, ihre Forderung doch irgendwie entgegenzunehmen.
Antwort
Wenn Hinda die Mahr-Schuld nicht erlässt und sie auch nicht annimmt, so soll Zaid den Mahr-Betrag so vor Hinda hinlegen, dass sie ihn, wenn sie die Hand ausstrecken und ihn nehmen wollte, nehmen könnte; danach hat Hinda die Wahl: Will sie, nimmt sie ihn, will sie nicht, nimmt sie ihn nicht.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
Vorschau. Der vollständige Text öffnet sich bei aktiviertem JavaScript.