Ein im Ausland lebender junger Mann bevollmächtigt seinen Vater zu seiner Nikah
Frage
Ich lebe wegen meines Studiums in Kanada. Als mein Vater mir wegen meiner Heirat schrieb, antwortete ich ihm: „Schließt die Nikah (Ehevertrag) per Telefon“, wie es bei vielen anderen jungen Männern auch geschieht. Auf den Hinweis eines Gelehrten hin, man solle eine Vollmacht anfordern, ließ ich mir bei einem Barrister (Rechtsanwalt) eine Vollmacht ausstellen, ließ sie beim pakistanischen Hochkommissar beglaubigen und schickte sie meinem Vater.
Antwort
Da Sie Ihren Vater in Ihrem Namen zu Ihrem Bevollmächtigten (Muchtar) gemacht haben und er in der Nikah-Versammlung vor den Zeugen in Ihrem Namen angenommen hat, ist die Nikah ohne jede Schwierigkeit gültig. Hegen Sie keinerlei Zweifel und Bedenken.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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