Nikah, wenn der junge Mann in Arabien und das Mädchen in Indien ist
Frage
Der junge Mann ist in Saudi-Arabien und das Mädchen in Indien. Sagen Sie bitte, ob die Nikah (Ehevertrag) zustande gekommen ist oder nicht.
Antwort
Hat das Mädchen jemanden zu ihrem Wakil (Vertreter) gemacht und hat dieser in Saudi-Arabien mit dem jungen Mann Angebot und Annahme (Idschab und Qabul) vollzogen, so ist die Nikah gültig. Mehr noch: Wenn das Mädchen per Brief den jungen Mann selbst zu ihrem Wakil macht – „Schließe meine Nikah mit dir selbst“ – und er vor Zeugen sagt: „Die und die Tochter des und des hat mich…
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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