Nikah durch einen Wakil oder durch einen Brief
Frage
Können ein junger Mann und ein Mädchen aus eigenem Willen heimlich die Nikah (Ehevertrag) schließen oder nicht? Ist es notwendig, dass die Nikah beider am selben Tag stattfindet, oder kann ein Abstand von zwei bis vier Tagen bestehen? Zum Beispiel, dass die Nikah des einen am Montag und die des anderen am Donnerstag erfolgt?
Antwort
Wenn beide in der Versammlung anwesend sind oder einer anwesend ist und für den anderen ein Wakil (Bevollmächtigter) anwesend ist, so genügt auch das; zwei Versammlungen sind nicht nötig, und gerade diese Form ist angemessen und besser.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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