Ein Mädchen macht einen jungen Mann zum Wakil ihrer Nikah; Verleugnung der Unterschrift nach Beauftragung und Erlaubnis
Frage
(1) Hinda, die verständig und geschlechtsreif (Aqila Baligha) ist, sagt zu Zaid solche Worte: „Ich, die Soundso, im Alter von 16 Jahren, geschlechtsreif, gebe dir, dem Soundso, aus meinem Einverständnis und Wunsch die Erlaubnis, in Gegenwart von Zeugen meine Nikah mit dir zu schließen.“ Zaid schrieb genau diese Worte auf Papier, und Hinda, die anhand der Bücher „Bihishti Zewar“ („Himmlischer Schmuck“) und anderer unterrichtet ist, unterschrieb, nachdem sie es gelesen hatte.
Antwort
(1) Diese Nikah ist nach der Scharia gültig, unter der Bedingung, dass Zaid für Hinda ebenbürtig (Kufu) ist und die Nikah gegen den Mahr al-Mithl (den ortsüblichen Mahr) geschlossen wurde. (2) Da es Zeugen nach der Scharia dafür gibt, dass Hinda in ihrer Gegenwart das Nikah-Register unterschrieben und ihr Einverständnis mit dieser Nikah erklärt hat, gilt ihre Verleugnung nach…
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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