Chiyar al-Bulugh (das Wahlrecht bei Erreichen der Geschlechtsreife)
Frage
Wie ist die Lage unter den heutigen Verhältnissen dort, wo die Regierung nicht-muslimisch ist und anstelle eines bevollmächtigten Qadi nach der Scharia ein nicht-muslimischer und nicht an die Scharia gebundener Herrscher steht? Und zwar: Nach dem Tod des Vaters schloss der Bruder eines minderjährigen Mädchens die Nikah von Zaid in der Zeit seiner Minderjährigkeit mit diesem Mädchen.
Antwort
Wenn das Mädchen sofort bei Erreichen der Geschlechtsreife ihr Missfallen an dieser Nikah geäußert hat und nicht einverstanden ist, ins Haus des Ehemannes zu gehen, so soll sie diese Sache einem bevollmächtigten, gerechten muslimischen Herrscher vorlegen, und dieser Herrscher löst (Fasch)
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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