Der Ehemann behauptet eine schriftliche Erlaubnis zur Nikah, die Frau bestreitet: Wie lautet das Urteil?
Frage
Ein Mann sagt: „Die und die Frau hat mir die Erlaubnis gegeben: ‚Geh und schließe mit mir die Nikah.‘ Und ich ging und schloss die Nikah in Gegenwart von zwei Zeugen.“ Er sagt auch: „Sie hat mir die Erlaubnis schriftlich gegeben und sogar unterschrieben.“ Die Frau aber bestreitet alles: „Ich habe ihm weder mündlich die Erlaubnis zur Nikah gegeben noch irgendetwas Schriftliches gegeben; dieser Mann lügt.“ Die Frage lautet: Wessen Wort gilt in diesem Fall?
Antwort
Wenn dieser Mann Zeugen hat, die nach der Scharia Maqbul asch-Schahada (solche, deren Zeugnis angenommen wird) sind, in deren Gegenwart die Frau mündlich die Erlaubnis gegeben oder schriftlich verfasst hat, so ist ihr Zeugnis gültig und die Nikah richtig.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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