Nikah einer Witwe ohne ausdrückliche Erlaubnis
Frage
Im Allgemeinen ist es nicht üblich, von einer geschlechtsreifen Witwe die mündliche Erlaubnis zur Nikah einzuholen. Meist meinen die Verwandten der Witwe von der Seite ihres Mannes, das heißt der ältere Schwager (der ältere Bruder des verstorbenen Mannes), der Schwiegervater usw., es sei ihr Recht: Wenn sie wollen, verheiraten sie sie, wohin sie wollen, wenn sie wollen, lassen sie sie unverheiratet sitzen.
Antwort
Niemand hat die Wilaya al-Idschbar (das Recht, zur Ehe zu zwingen) über eine geschlechtsreife Frau, das heißt, kein Wali nach der Scharia – Vater, Bruder usw. – kann ihre Nikah mit Zwang, ohne ihr Einverständnis, schließen, geschweige denn der ältere Schwager. Wenn er sie doch schließt, bleibt die Nikah in der Schwebe (Mauquf), abhängig von ihrer Erlaubnis.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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