Das Urteil über eine Nikah, die dem Sharda-Gesetz zuwider geschlossen wurde
Frage
Wie sind nach der Scharia die Nikah-Verträge im Hinblick auf das Gesetz „Sharda Act“ (das Gesetz zur Einschränkung der Kinderehe)?
Antwort
Die Nikah-Verträge, die die Vormunde (Auliya) dem Sharda-Gesetz zuwider, aber im Einklang mit der Scharia geschlossen haben, sind erlaubt und treten in Kraft. Wenn eine solche Nikah vom Vater oder Großvater geschlossen wurde, ist sie verbindlich (lazim), und es bleibt darin keinerlei Wahlrecht.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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