الإفتاء

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Übertragung der Wilaya bei der Nikah im Austausch gegen den Mahr

Frage

Ein Mann gibt seiner Frau den Talaq und überträgt im Austausch gegen den Mahr der Mutter der Töchter die volle Wilaya über seine minderjährigen Töchter, die von dieser Frau stammen, und verzichtet vollständig auf sein eigenes Recht der Wilaya, das heißt: Wo es der Mutter der Töchter beliebt, dort soll sie die Nikah ohne Erlaubnis und Einverständnis des Vaters schließen, und für die genannte Mutter soll es in diesem Recht keinerlei Hindernis geben; und von Seiten dieser Frau liegt überhaupt kein Nuschuz…

Antwort

Wenn die Frau ihrem Mann ihren Mahr erlässt, so entfällt er, da dies das Recht der Frau ist: [ar]وإن حطت عنه من مهرها صح الحط لأن المهر حقها أو الحط يلاقيه حالة البقاء[/ar] „Wenn sie ihm von ihrem Mahr etwas erlässt, so ist der Erlass gültig, denn der Mahr ist ihr Recht, oder: der Erlass betrifft ihn, solange er besteht“ (al-Hidaya, Bd. 2, S. 305).

Quelle: Fatawa Mahmudiyya

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