Das Urteil über das Vermächtnis der Mutter bezüglich der Nikah
Frage
Die Frau von Zaid fragte Zaid, als sie bei guter Gesundheit war, wegen der Nikah ihrer minderjährigen Tochter: „Hast du vor, sie in die Familie von Umar zu verheiraten?“ Zaid sagte: „Was deine Absicht ist, ist auch meine.“ Die Frau von Zaid sagte: „Ich bin damit nicht einverstanden.“ Danach erteilte die Frau von Zaid auf dem Sterbebett nur einer verständigen, geschlechtsreifen Frau das Vermächtnis, dass die genannte Tochter nicht in die Familie von Umar verheiratet werden solle: „Wenn man es so macht, werde ich am…
Antwort
Nach der Scharia hat dieses Vermächtnis keinerlei Gültigkeit. Welche Art von Wilaya Zaid über dieses Mädchen früher hatte, dieselbe hat er auch jetzt; das heißt: Als Vater war er zu Lebzeiten seiner Frau befugt, nach eigenem Ermessen die Nikah auch gegen den Wunsch seiner Frau zu schließen, und so ist es auch jetzt.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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