الإفتاء

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Erlaubnis zur Nikah, die dem Wali mit Gewalt abgenommen wurde

Frage

(1) Die Nikah eines Mädchens kam so zustande: Als sie minderjährig war, wurde ihr Wali boykottiert und es wurde eine Klage in einer falschen Sache gegen ihn erhoben; vor Gericht geriet er in große Bedrängnis, und einige Männer packten ihn und nahmen ihm gewaltsam die Erlaubnis zur Nikah ab. Diese Erlaubnis wurde vom Vater genommen. (2) Ist in diesem Fall die Nikah des Mädchens zustande gekommen oder nicht? (3) Kann diese Frau nach eigenem Wunsch einen anderen Mann heiraten oder nicht? (4)

Antwort

(1, 2) Im beschriebenen Fall ist diese Nikah gültig. [ar]زوجها أولياؤها وهم مكرهون جاز النكاح[/ar] „Haben ihre Vormunde sie verheiratet, während sie gezwungen waren, so ist die Nikah gültig“ (Badai, Bd. 7, S. 185). (3) Solange der Ehemann dieser Frau nicht den Talaq gibt oder nicht auf schariatrechtlichem Weg durch Chulʿ (Loskauf)

Quelle: Fatawa Mahmudiyya

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