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Nikah durch einen Brief

Frage

Der Bräutigam ist in Afrika und die Braut in Indien, und der Nikah muss vollzogen werden. Wie ist das möglich? Schreiben Sie es kurz.

Antwort

Die Braut oder ihr Walī (Vormund) soll dem Bräutigam oder seinem Walī brieflich die Erlaubnis geben, und nach dem Eintreffen dieses Briefes soll der Bräutigam oder sein Walī in Anwesenheit von Zeugen Idschab und Qabul (Angebot und Annahme) vollziehen. Zum Beispiel schrieb die Braut: „Ich mache dich zum Wakil (Vertreter): Schließe meinen Nikah mit dir.

Quelle: Fatawa Mahmudiyya

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